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Image by Marvin Meyer

ARVB

Reiseveranstalter ist JOJO Reisen J. Oberhofer AG, Landstrasse 53, 9490 Vaduz, Liechtenstein,
+423 / 2376677 www.jojo-reisen.li
Als Grundlage für den Reisevertrag gilt bei Buchung von Pauschalreisen das Pauschalreisegesetz (PRG) und die
Pauschalreiseverordnung (PRV). Ergänzende Bestimmungen und Abweichungen gelten wie folgt:
Geschäftsbedingungen:


1. Gültigkeit des Angebotes:
Die von JOJO Reisen offerierten Preise und Verfügbarkeiten sind tagesaktuellen und verstehen sich vorbehaltlich Änderungen.


2. Anmeldung:
Durch Ihre Buchung (Anmeldung), ob persönlich, telefonisch oder schriftlich, entsteht ein Vertrag, der JOJO Reisen unter
Vorbehalt verpflichtet, die Buchung fest zu reservieren. Bei Nichteinhalten der Zahlungskonditionen behält sich JOJO Reisen
das Recht vor, die Buchung zu annullieren und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Vertragsabschluss
zwischen Ihnen und JOJO Reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme dieser Bestimmungen anlässlich der Anmeldung
zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags-
und den Hotelbestimmungen) für Sie und JOJO Reisen wirksam, die zusammen mit dem Angebot oder der Bestätigung
ausgehändigt werden. Wir setzen daher sowohl bei der schriftlichen, als auch bei der telefonischen Buchung voraus, dass Sie
sich über die Rechte und Pflichten anhand dieser Geschäfts- und der Allgemeinen Reisebedingungen informiert haben und
bestätigen Ihre Buchung umgehend schriftlich per Post oder per E-Mail.


3. Zahlungsbedingungen:
I.d.R. 30 % Anzahlung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung; der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die
Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der vollumfänglichen Zahlung zugestellt. Wir behalten uns das Recht vor, von
diesen Zahlungsmodalitäten, nach Rücksprache mit Ihnen, abzuweichen.


4. Versicherungen:
Es besteht die Möglichkeit, über uns eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen in jeden Fall,
einen entsprechenden Versicherungsschutz – sofern noch nicht vorhanden – zu bedenken. Die JOJO Reisen AG arbeitet
ausschliesslich mit der Europäischen Reiseversicherung in Basel zusammen. Wer einen anderen bereits vorhandenen
Versicherungsschutz hat, muss bei der Buchung dies ausdrücklich erwähnen. Zur Rückerstattung müssen die
Annullationsrechnung von JOJO Reisen und das Arztzeugnis direkt an die Europäische Reise Versicherung in Basel gesandt
werden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen der ERV unter https://erv.ch/.


5. Rücktritt vom Vertrag:
5.1 Rücktritt des Kunden: der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr in Höhe von CHF 2
00.00 pro Dossier
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Stornierung hat in jedem Fall unmittelbar und schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag zur
Berechnung der Entschädigungspauschale/Stornogebühr gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung. Bei vorzeitigem
Abbruch einer Reise seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung (siehe Punkt 4). Zusätzlich verrechnen wir
nebst einem Selbstbehalt (Bearbeitungsgebühren) von CHF 100 pro Person, auch die Prämie für die von Ihnen abgeschlossene
Reiseversicherung. Es gelten die folgenden Stornosätze pro Person zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr in jedem Fall von CHF
100.00 pro Person:


bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %;
ab 29. bis 25. Tag vor Reiseantritt 30 %;
ab 24. bis 20. Tag vor Reiseantritt 40 %;
ab 19. bis 15. Tag vor Reiseantritt 55 %,
ab 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100 %; des Reisepreises.

Falls gesonderte und allenfalls höhere Entschädigungspauschalen/Stornogebühren zur Anwendung gelangen, sind
diese bei den betreffenden Leistungsträgern (z.B. Hotel, Fluggesellschaft, usw.) gesondert von uns angegeben und
wird bei der Offerte und/oder der Bestätigung vermerkt. Bei Sonderangeboten, Linienflügen, Nur-Flug Buchungen (und
Fly & Drive) oder Hotelbettenbanken Buchungen gilt grundsätzlich eine Entschädigungspauschale/Stornogebühr von
100 % ab Buchung.


5.2 Rücktritt des Reiseveranstalters:

Der Rücktritt ist möglich, wenn die Mindestteilnehmer zahl für eine Gruppenreise (siehe
jeweilige Ausschreibung der Reise) nicht erreicht wird. Oder wenn die Erbringung der vereinbarten Leistung durch ein von
aussen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis (z.B. unvermeidbare und
aussergewöhnliche Umstände), unmöglich wird. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl bis 90 Tage vor Abflug nicht erreicht sein,
behält sich JOJO Reisen AG J. Oberhofer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Flug bzw. die Pauschalreise zu
annullieren. Bestehende Buchungen werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 100.00 – CHF 200.00 pro
Person, je nach Umfang des Aufwandes, storniert.


6. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen
6.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im
Bestimmungsland sind Sie selbst verantwortlich. Als Veranstalter stehen wir respektive die Buchungsstelle dafür ein, Schweizer
und Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger über die Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisen-bestimmungen sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt u.a. das Konsulat eines allfälligen
Transit- und des Reiselandes Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen, Inseraten usw. und mit den

Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie
diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungsstelle weitergehend orientieren.
Die Kontakte der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie unter www.eda.admin.ch; Rubrik «Vertretungen».
(Änderungen vorbehalten).


6.2 Wir und die Buchungsstelle haften nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung und das rechtzeitige Eintreffen bei Ihnen, wenn Sie uns oder die Buchungsstelle mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu verantworten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen
müssen Sie mit einem Zeitraum von bis zu 8 Wochen rechnen.


6.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Annullierungskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen bei nachweislich schuldhafter Falsch- oder Nichtinformation durch uns.


6.4 Entnehmen Sie bitte der Ausschreibung oder erkundigen Sie sich bei uns, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist
oder die Identitätskarte (Personalausweis) genügt. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder die Identitätskarte für die Reise
eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss ausserhalb Europas vielfach mindestens 6 Monate über das
Rückreisedatum hinaus gültig sein. Kinder müssen ab Geburt einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter
beantragen lassen.


6.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau
und befolgen Sie die Vorschriften. Auch bei der Rückkehr in die Schweiz; siehe www.zoll.ch / Rubrik «Zollinformation Private».


6.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Informationen entnehmen Sie der
Reiseausschreibung oder erhalten Sie bei uns. Für medizinische Empfehlungen und Ratschläge zur Gesundheitsvorsorge und
Einschätzung des Gesundheitsrisikos verweisen wir Sie an Ihren Hausarzt, an reisemedizinisch erfahrene Ärzte oder
Tropenmediziner, die reisemedizinischen Informationsdienste oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Siehe auch
www.safetravel.ch, www.osir.ch oder www.bag.admin.ch.


6.7 Wir übernehmen keine Haftung, falls Sie wegen der Verletzung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und
Devisenbestimmungen nicht befördert werden können oder die Ein- oder Ausreise verweigert wird. Sie haben in diesen Fällen
keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von gebuchten Leistungen. Allfällige aufgrund der Missachtung von
Reisebestimmungen aller Art entstehende Mehrkosten (z.B. Logis-, Rückreise-, Umbuchungs-, Transfer- oder andere Kosten)
sind von Ihnen vollumfänglich selbst zu tragen.


6.8 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord eines Schiffes raten wir
werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden sowie
Säuglingen bis zu einem Alter von sechs Monaten von einer Teilnahme an einer Schiffsreise ab.


7. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht:
Sie haben durch Ihre Reisebuchung ein Recht darauf, dass die ausgeschriebenen Reiseleistungen erbracht werden.
Wir als Veranstalter sind verpflichtet, die normalerweise übliche, erwartete und unter den landestypischen Spezifika zu
erbringende Reiseleistung zur Verfügung zu stellen. Sollte es bei der Erfüllung seitens von uns oder unserer Gehilfen zu
Abweichungen oder allfälligen Unannehmlichkeiten kommen, so sind wir bemüht, diese Angelegenheit bestmöglich zu
bereinigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie je den Mangel der Erfüllung des Vertrages, den Sie während der
Reise feststellen, unverzüglich mündlich oder schriftlich unserer Agentur/Reiseleitung vor Ort (Kontaktdaten siehe
Reiseunterlagen) mitteilen müssen. Sollte die Agentur nicht erreichbar sein wenden Sie sich bitte an JOJO Reisen direkt (Tel.
+4232376677, info@jojo-reisen). In diesem Falle berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr Anliegen nur während der Öffnungszeiten
bearbeitet werden kann. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert zwar nichts an Ihren Gewährleistungsansprüchen, sie kann
Ihnen aber unter Umständen bei Ausmessung der allfällig zustehenden Preisminderungsansprüchen (z.B. bei an sich vor Ort
behebbaren Mängeln, wenn diese angezeigt oder mitgeteilt worden wären) als Mitverschulden angerechnet werden und
insofern Ihre eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Gewährleistungsansprüche sollten unmittelbar nach Rückkehr
geltend gemacht werden, um zeitnah nach Rückkehr das Anliegen bearbeiten zu können.


8. Haftung und Gewährleistung bei Fremdleistungen:
8.1 Allgemein: Wir entschädigen Sie im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen für den Ausfall oder die nicht gehörige
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und allfällige Ihnen dadurch zusätzlich entstandene Kosten (sofern die
Reiseleitung oder lokale Vertretung vor Ort keine objektiv gleichwertige Ersatzleistung anbieten konnte.


8.2 Haftungsausschluss: Wir haften nicht für Leistungen von Drittparteien (Reiseveranstalter; Transportunternehmen und
andere Leistungserbringer), die wir entsprechend Ihrem Auftrag nur vermittelt haben und wo wir nicht Vertragspartei sind.
Unsere Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorg-fältige Erbringung der Vermittlungsleistung. Ausserhalb des
Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden,
die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Voraussetzungen
verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir sind nicht Ihre Vertragspartei. Wir lehnen dafür sowie
für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jegliche Haftung ab,
sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Partner als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer
verantwortlich zeichnen.

8.2.1 Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des
Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reisen. Auf
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
nicht beteiligt sind. Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder
abwenden konnten, namentlich Streiks, Flugverspätungen, politische Unruhen, Naturkatastrophen und behördliche
Massnahmen. Wir haften überdies nicht für Programmänderungen, bemühen uns jedoch, Ihnen eine nach unserem Ermessen
objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.


8.3 Unfälle und Erkrankungen (Personenschäden). Wir haften nicht für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körper-
verletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dieser nicht schuldhaft von uns verursacht wurde.


8.4 Flugreisen: Die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegt hin-sichtlich der Haftung bei Tod oder
Körperverletzung von Rei-senden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust
oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens
(www.tui.ch/montrealeruebereinkommen) oder Warschauer Abkommens (www.tui.ch/warschauerabkommen). Welches
Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommenunterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens
unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int Laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen
bei erheblichen Flugverspätungen Entschädigungen zu. Gemäss § 12 Abs. 5 PRG sind Sie verpflichtet, uns im Falle des
Vorliegens eines Tatbestandes der Fluggastrechte-Verordnung Zahlungen, die Sie vom tatsächlich ausführenden
Luftfahrtunternehmen erhalten haben, bekanntzugeben.


8.5. Preisänderungen: Eine Preisänderung (vgl. § 8 PRG) ist in dem Umfang möglich, wie sich durch die Preisänderung der
Leistungsträger die Erhöhung des (entsprechenden) Reisekostenanteils auf den Reisepreis im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses auswirkt. Der Reisepreis kann sich in dem Verhältnis erhöhen, in dem sich die jeweilige Kostenposition
erhöht, an die die Preiserhöhung geknüpft ist. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten für den Reiseveranstalter, beispielsweise aufgrund gestiegener Treibstoffkosten, so hat der
Reiseveranstalter das Recht, diese Zusatzkosten nach folgender Regelung den Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen:1.
Bei einer Preiserhöhung, welche vom Beförderungsunternehmen dem Reiseveranstalter pro Sitzplatz in Rechnung gestellt wird,
kann der Reiseveranstalter diese Zusatzkosten an den Kunden weiterverrechnen.2. Wird seitens des
Beförderungsunternehmens die Preiserhöhung für das gesamte Beförderungsmittel in Rechnung gestellt, so können diese
zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der sich so für den
Einzelplatz ergebende Erhöhungsbetrag von den Reisenden verlangt werden.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben/Steuern, wie zum Beispiel Hafen- oder Flughafengebühren, Umsatzsteuer oder Taxen gegenüber dem
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den sich aus diesen erhöhten Kosten ergebenden Betrag gegenüber dem
Kunden erhöht werden. Stornogebühren plus einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 50,- pro Vorgang. Für
Buchungen von Fähren verrechnen wir eine Buchungsgebühr von CHF 100,- pro Buchung. Für Um- und Nachbuchungen
berechnen wir aufgrund des bei uns entstehenden Aufwands CHF 100,- pro Person. Für eine Umbuchung der Reise (Änderung
des Reisedatums oder der Unterkunft) ab 30 Tage vor Reisebeginn gilt Storno und Neubuchung. Es gelten die unter Punkt 5
angegebenen Bedingungen.


8.6. Flugzeitenänderungen: bleiben jederzeit vorbehalten, da wir diese von den Flugunter-nehmen mitgeteilt bekommen. Im
Falle einer Flug Zeiten Änderung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen.


9. Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach Schweizer Recht und europäischen
Datenschutzrecht (EU-DSGVO) bearbeitet


10. Ombudsman:
Vorgängig einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman gelangen. Der Ombudsman
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der
Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es ist ausschliesslich liechtensteinisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in jedem Falle Vaduz, Liechtenstein.


12. Reisegarantie:
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Detaillierte Auskunft erhalten Sie
unter www.garantiefonds.ch.


13. Zu Ihrer Sicherheit:
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht Informationen über Länder, in denen
allfällige sicherheitspolitische oder andere erhöhte Risiken bestehen. Über die Reisehinweise können Sie sich selbst beim EDA
unter www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel. 0800 24-7-365 oder bei Ihrer Buchungsstelle informieren. Wir empfehlen Ihnen
zudem, sich vor der Abreise unter www.itine-ris.eda.admin.ch zu registrieren. Sie erhalten dann auch unter-wegs immer die für
Sie relevanten Informationen. Medizinische Hinweise finden Sie unter www.bag.admin.ch www.safetravel.ch www.osir.ch oder
www.who.int Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über die Reise- und Gesundheits-hinweise informiert
haben und Ihnen die entsprechenden Risiken vollständig bewusst sind. Gefahren und Risiken können sowohl unterwegs als
auch an den Ferienorten bestehen, wes-halb wir Ihnen dringend empfehlen, die jeweiligen Sicherheits-hinweise (z.B. in den
Transportmitteln, in den Unterkünften, am Strand, am Swimmingpool, an den Sportanlagen) genau zu lesen und zu befolgen.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere lokale Reiseleitung. Sollten Ihnen Angebote unterbreitet werden (z.B. für
Glücksspiele, Time Sharing), so raten wir Ihnen zur Vorsicht. Treffen Sie keine überstürzten Entscheide, sondern lassen Sie
sich von unabhängigen, fach-kundigen Personen beraten. In allen Feriengebieten kann es ohne vorherige Ankündigung zu
Naturereignissen (z.B. Unwetter aller Art, Waldbrand) mit schwerwiegenden Auswir
kungen kommen. Erkundigen Sie sich vor
der Abreise über die möglichen klimatischen Verhältnisse an Ihrem Reiseziel.

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